Nutzungsbedingungen

Vertragsgegenstand

1.1. AGP MEDIA, Andreas Gaide,Ulmenring 44, 85464 Neufinsing, im folgenden Backlink Traffic genannt, erbringt Dienstleistungen in den Bereichen der Suchmaschinen-Optimierung und Online-Marketing. Ziel der Maßnahmen ist es, die Internetseiten des Kunden optimal auf den Ergebnis-Seiten der wichtigsten Suchanbieter zu platzieren. Im Weiteren gelten die unter 3.2. und im jeweiligen Auftrag genannte Leistungsbeschreibung.

1.2. Die Leistungen von Backlink Traffic richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge werden daher ausschließlich mit Unternehmern geschlossen. Mit der Bestellung im Backlink Traffic Shop sowie mit sonstiger Abgabe einer Erklärung zu einem Vertragsabschluss erklärt der Kunde, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.

2. Gültigkeit

2.1. Grundlage für die Gültigkeit eines Vertrages zwischen Backlink Traffic und dem Auftraggeber ist der vom Auftraggeber unterzeichnete Backlink Traffic-Dienstleistungs-Vertrag oder die durchgeführte Bestellung des Auftraggebers. Grundsätzlich sind die Inhalte dieser Vertragsbedingungen Mitbestandteil des Backlink Traffic-Dienstleistungsvertrags, ohne dass es hierzu einer besonderen Bestätigung durch den Auftraggeber bedarf. Die Anwendung der Regeln und Bestimmungen eines Werksvertrages sind ausgeschlossen.

3. Leistungsbeschreibung Suchmaschinenoptimierung

3.1. Grundlage aller Leistungen seitens Backlink Traffic sind die im jeweiligen Leistungspaket definierten Leistungen und Maßnahmen.

3.2. Für die Auswahl und Entscheidung der jeweiligen Schlüsselwörter und -Phrasen ist der Auftraggeber verantwortlich. Backlink Traffic liefert die Vorschläge und recherchiert nach bestem Wissen und Kenntnisstand die für die jeweilige Zielgruppe relevanten Suchwörter. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle hierzu erforderlichen Informationen, wie Zielgruppe, Informationen zu Kundengruppen etc. an Backlink Traffic zu liefern.

3.3. Backlink Traffic liefert für die Optimierung der Webseiten alle Aufgabenlisten, welche für eine positive Positionierung in den Suchmaschinen seitens Backlink Traffic erachtet werden. Für die zeitnahe Umsetzung der Optimierungen ist der Auftraggeber verantwortlich.

3.4. Backlink Traffic meldet Webseiten des Auftraggebers manuell in ausgewählten Suchdiensten an, soweit diese in dessen Indexen noch nicht erfasst sind. Darüber hinaus meldet Backlink Traffic die Seiten in weiteren Webkatalogen und -Verzeichnissen manuell an. Eventuell erforderliche Beschreibungstexte und erweiterte Informationen werden in Abstimmung mit dem Aufraggeber erstellt. Backlink Traffic kann keine Garantie für die Freischaltung bzw. Aufnahme der Einträge in Webkatalogen oder Webverzeichnissen übernehmen.

4. Leistungsbeschreibung Suchmaschinenmarketing

4.1. Grundlage aller Leistungen seitens Backlink Traffic sind die im jeweiligen Leistungspaket definierten Leistungen und Maßnahmen.

4.2. Für die Auswahl und Entscheidung der jeweiligen Schlüsselwörter und -Phrasen ist der Auftraggeber verantwortlich. Backlink Traffic liefert die Vorschläge und recherchiert nach bestem Wissen und Kenntnisstand die für die jeweilige Zielgruppe relevanten Suchwörter. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle hierzu erforderlichen Informationen, wie Zielgruppe, Informationen zu Kundengruppen etc. an Backlink Traffic zu liefern.

4.3. Backlink Traffic nutzt für die Realisierung der in dem jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungen ggf. die Hilfe Dritter (Fremddienstleister). Diesen werden im Rahmen der Zusammenarbeit, beschränkt auf das zur Durchführung der Maßnahmen erforderliche, relevante Daten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass Backlink Traffic erforderliche vertragsrelevante Daten, ohne dass es hierfür einer gesonderten Zustimmung oder Genehmigung des Vertragspartners bedarf, an folgende Fremddienstleister übermittelt: Google Deutschland, Google Inc., Google Irland Ltd. und Yahoo Search Deutschland.

4.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet sicherzustellen, dass die relevanten Daten bzw. deren Inhalt, sowie die durch die Suchergebnisse verlinkten Webseiten in den jeweiligen Zieldestinationen nicht rechts- oder sittenwidrig sind. Insbesondere hat der Vertragspartner strafrechtliche Vorschriften, die Bestimmungen des Rechts der Ordnungswidrigkeit, die Vorschriften zum Jugend- und Verbraucherschutz, sowie das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass weder die von ihm freigegebenen Suchbegriffe, noch seine Anzeige und / oder die durch diese Anzeige verlinkten Webseiten Rechte Dritter verletzen, insbesondere nicht Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Nutzungs-, Markenrechte oder sonstige gewerblichen Schutzrechte.

5. Gewährleistung und Garantie

5.1. Backlink Traffic übernimmt die Gewähr dafür, dass alle Leistungen entsprechend der im Vertrag genannten Leistungen oder im jeweiligen Leistungsangebot angegebenen Maßnahmen umgesetzt werden und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.

5.2. Backlink Traffic kann keine Garantie für Maßnahmen übernehmen, welche im Wesentlichen aufgrund der Bedingungen und Maßnahmen Dritter erfolgen, hier in erster Linie Suchmaschinen und deren Geschäftspraktiken. Eine Gewährleistung für die Aufnahme und entsprechende Positionierung obliegt nicht dem Einfluss von Backlink Traffic. Backlink Traffic hat keinen Einfluss auf Änderungen und Richtlinien seitens der Suchmaschinen-Betreiber.

5.3. Backlink Traffic hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und/oder Erreichbarkeit der Leistungsangebote von Dritten. Insofern kann die Nichterreichbarkeit, in der Regel eines Suchdienstes nicht Backlink Traffic angelastet werden, da Backlink Traffic nicht Betreiber solcher Dienste ist.

5.4. Erfolgen seitens der Suchmaschinen-Betreiber Löschungen von Webseiten des Auftraggebers aus den Indexen und Suchergebnisslisten, kann Backlink Traffic für solche Fälle keine Gewährleistung und/oder Nachbesserung zur Wiederherstellung des alten Zustands angelastet werden. Backlink Traffic verpflichtet sich jedoch nur suchmaschinenkonforme Verfahren zur Optimierung der Positionierung anzuwenden und zu empfehlen. Entstehen aufgrund solcher Empfehlungen für den Kunden nachweisliche Nachteile, verpflichtet sich Backlink Traffic zur Nachbesserung im Rahmen der Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten von Backlink Traffic.

5.5. Die Nachweispflicht für Mängel der Leistungen von Backlink Traffic obliegt dem Auftraggeber und diese sind inklusive Begründung und eindeutiger Beschreibung aus welcher hervorgeht, dass die Mängel auf Leistungen von Backlink Traffic beruhen, schriftlich vorzulegen. Backlink Traffic hat auf der Grundlage einer berechtigten Mängelrüge 3 Versuche im Zuge der Nachbesserung den Mangel zu beseitigen. Die Art der Nachbesserung und Auswahl der Methoden hierzu obliegt allein Backlink Traffic.

5.6. Falls eine Nachbesserung nach drei Versuchen endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen.

5.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen der Zusammenarbeit die notwendigen Daten und Dateien regelmäßig zu sichern. Backlink Traffic haftet nicht für Daten- und Programmverluste.

5.8. Erweiterte Gewährleistungsansprüche und/oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Nutzungsbefugnisse und Rechtsinhaber

6.1. Für im Rahmen des Vertrages von Backlink Traffic erstellte Seiten und Inhalte liegen alle Rechte bei Backlink Traffic. Backlink Traffic erteilt dem Auftraggeber für die Laufzeit des jeweiligen Vertrages ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, solange der Auftraggeber den gesetzten Link auf der Unterseite, oder den Unterseiten, zu Backlink Traffic nicht entfernt. Mit dem Entfernen des Links, oder mit Beendigung des Vertrages fällt dieses an Backlink Traffic zurück.

6.2. Werden im Zuge der Vertragslaufzeit von Backlink Traffic Domains angemeldet, verbleiben die Rechte zu diesen auch nach Ablauf des Vertrages bei Backlink Traffic. Die Kosten für die Reservierung und für die Bereitstellung des Hostings innerhalb der Vertragslaufzeit für solche Domains trägt der Auftraggeber.

7. Preise, Zahlungen, Fälligkeit

7.1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung per PayPal, Sofortüberweisung, Einzugsermächtigung oder nach Vereinbarung per Rechnung und ist mit der Rechnungsstellung sofort fällig.

7.2. Backlink Traffic rechnet monatlich im Voraus über die vereinbarten und von ihr erbrachten Leistungen ab. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung mit der Erbringung der Leistung oder Teilleistung.

7.3. Sollte der Auftraggeber mit insgesamt 2 monatlichen Bearbeitungsgebühren in Verzug sein, oder zwei Lastschriften in Folge platzen, werden die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten fällig.

7.4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7.5. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist Backlink Traffic zum sofortigen Rücktritt / Aussetzung des Vertrages ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Backlink Traffic sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Der Rechtsweg bleibt unberührt. Backlink Traffic kann ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Der Mindestzinssatz beträgt unabhängig davon 7%. Die Geltendmachung weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt.

8. Vertragslaufzeit, Kündigung

8.1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit.

8.2. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Backlink Traffic liegen unter anderem vor, wenn:

der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet.
der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder die zur Optimierung erforderlichen Maßnahmen nicht umsetzt. Ein wichtiger Grund wird auch dann vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.
Backlink Traffic Maßnahmen ergreift, die in den Bestimmungen der Suchmaschinen als unzulässig genannt werden.

8.3. Kündigungen bedürfen der Schriftform, eine Kündigung per Fax ist zulässig.

9. Verantwortlichkeit, Freistellung

9.1. Backlink Traffic prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

9.2. Backlink Traffic behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien von Backlink Traffic verstoßen.

9.3. Der Auftraggeber stellt Backlink Traffic von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung von unzulässigen oder mit Rechten Dritter belegten Begriffe und Inhalte entstehen.

9.4. Backlink Traffic kann benachbarte, gleiche oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. Backlink Traffic wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben.

9.5. Mit Nutzung der Leistungen von Backlink Traffic erhält der Auftraggeber keine Exklusivität über die Nutzung von Begriffen und Inhalten.

10. Mitwirkung

10.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Backlink Traffic die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.

10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von Backlink Traffic unverzüglich zu prüfen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Backlink Traffic auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Backlink Traffic vorliegen, kann Backlink Traffic den Aufwand in Rechnung stellen.

10.3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Backlink Traffic von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die nur durch den Auftraggeber erfolgen können, die nur unter Mitwirkung des Auftraggebers umsetzbar sind, und/oder Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang von Backlink Traffic hinaus gehen.

10.4. Backlink Traffic ist berechtigt, nach Auftragseingang durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten von Backlink Traffic und an anderen Stellen nach außen zu kommunizieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Leistungen von Backlink Traffic zu bewerten und erklärt sein ausdrückliches Einverständnis als Referenz genannt zu werden.

11. Haftung

11.1. Backlink Traffic haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.2. Backlink Traffic leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in Höhe des Auftragswertes. Ansprüche hinsichtlich Vermögensschäden und/oder sonstiger Aufwendungen gelten als nicht vereinbart.

11.3. Die Nachweispflicht für Schäden jedweder Art obliegt dem Auftraggeber

12. Geheimhaltung

12.1. Backlink Traffic und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während drei Jahren über das Vertragsende hinaus. Diese Vereinbarung gilt auch für von beiden Parteien beauftragte Personen und/oder Unternehmen.

13. Sonderregelungen für Kooperationspartner und Wiederverkäufer

13.1. Backlink Traffic bietet auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen Dienstleistungen im Auftrag Dritter an. Die Leistungen von Backlink Traffic werden in solchen Fällen als Subunternehmer erbracht. Auftraggeber gegenüber Backlink Traffic ist nicht das leistungsbeziehende Unternehmen, sondern der Vertragspartner von Backlink Traffic. Der Vertragspartner hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen Umfang auf die Regelungen des Bestellformulars und dieser Geschäftsbedingungen sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, soweit nach diesem Vertrag die Mitwirkung des Endkunden erforderlich ist.

13.2. Für alle Kunden die über einen Kooperationspartner an Backlink Traffic herangetragen werden, gewährleistet Backlink Traffic Kundenschutz ab dem Tag der Leistungserbringung. Der Kundenschutz verfällt, wenn seitens des Vertragspartners die Zahlungen eingestellt werden und/oder wenn keine Zahlungen erfolgen bzw. Gründe auftreten, wie sie unter 7. genannt sind.

14. Sonstiges

14.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen und deren Anlagen.

14.2. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen Backlink Traffic und dem Auftraggeber gelten ausschließlich Bedingungen dieses Vertrages und seiner ergänzenden Anlagen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ebenso kann auf Grund von bereits erfolgten Lieferungen von Leistungen keine Anerkennung der Bedingungen des Auftraggebers abgeleitet werden.

14.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

14.3.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Backlink Traffic. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.